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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Algermissen S & S GmbH – Spezial-Unterwasserbau und Taucharbeiten

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der Algermissen S & S GmbH, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Vereinbarte Normen gelten ergänzend, soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen.

1.3 Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

2. Angebote, Offerten, Kostendächer

2.1 Angebote sind ab Abgabe 3 Wochen lang verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.2 Angebote gelten nur für die gesamte Leistung und nicht für Teilbereiche.

2.3 Für die Abwicklung notwendige Kundendaten dürfen erhoben und verarbeitet werden.

2.4 Preise für Material, Maschinen, Geräte oder Deponien gelten ab Werkhof bzw. Baustelle gemäss Regietarif.

2.5 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten.

2.6 Wegzeiten sowie Vorbereitungsarbeiten im Werkhof werden zusätzlich verrechnet.

2.7 Kosten für öffentliche oder private Nutzung, Signalisationen, Bauwasser, Strom etc. sind nicht im Preis enthalten.

2.8 Technische Pläne, Skizzen, Bauaufnahmen etc. werden separat gemäss Vereinbarung berechnet.

2.9 Alle Unterlagen bleiben Eigentum der Firma und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weiterverwendet oder weitergegeben werden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

3.2 Der Einsatz von Subunternehmern ist möglich.

3.3 Zusatzaufträge müssen dem Auftragnehmer oder einer bevollmächtigten Person schriftlich mitgeteilt werden.

3.4 Während der Arbeiten notwendig werdende Zusatzleistungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innert 3 Tagen widerspricht.

3.5 Vereinbarte Preisnachlässe gelten nicht automatisch für Regiearbeiten.

3.6 Der Bauherr ist für Baubewilligungen verantwortlich. Zusatzkosten für nachträgliche Genehmigungen gehen zu seinen Lasten. Dienstleistungen im Bewilligungsverfahren sind nur enthalten, wenn ausdrücklich vereinbart.

4. Ausführung der Arbeiten

4.1 Voraussetzung für die Ausführung sind alle notwendigen baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Auftraggeber.

4.2 Ausführungstermine gelten als Richtwerte und können sich wetterbedingt verschieben.

4.3 Infrastruktur wie Strom, Wasser oder Zugang zum Objekt stellt der Auftraggeber kostenlos zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

5. Abnahme

5.1 Die Fertigstellung ist vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Auch die Rechnungsstellung gilt als Anzeige.

5.2 Eine Abnahmebesichtigung hat innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen, sonst gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Festgestellte Mängel sind sofort schriftlich zu melden. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

5.4 Bei sichtbaren Mängeln, die bei Bauaufsicht erkennbar gewesen wären, entfällt die Haftung bei verspäteter Anzeige.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Es wird Gewähr für sach- und fachgerechte Arbeit gemäss Vertrag übernommen.

6.2 Für vom Auftraggeber geliefertes Material besteht keine Haftung.

6.3 Keine Haftung für Umwelteinflüsse oder höhere Gewalt.

6.4 Bei Schäden durch Dritte oder Zufall besteht keine Haftung. Für andere Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6.5 Haftung besteht nur, wenn Arbeiten unter Aufsicht des Auftragnehmers erfolgen. Maschinen werden grundsätzlich ohne Versicherung vermietet – Versicherung ist Sache des Mieters.

6.6 Bei Mängeln erfolgt eine Nachbesserung, sofern der Aufwand verhältnismässig ist.

6.7 Gewährleistungsfristen gelten nur bei Spezialvereinbarungen und müssen separat schriftlich festgehalten werden.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

7.1 Regelleistungen werden gemäss Vereinbarung und gültigem Regietarif verrechnet. Zusatzmaterialien werden mit 10 % Zuschlag berechnet.

7.2 Zusatzleistungen werden nach Aufwand gemäss aktueller Preisliste abgerechnet.

7.3 Der Gruppenführer kann ohne separate Rapporte in Rechnung gestellt werden.

7.4 Preisänderungen durch Lohn- oder Materialkostenanpassungen werden berücksichtigt.
7.5 Zahlungsmodalitäten:

33 % vor Arbeitsbeginn

33 % per Monatsende bei Arbeitsstart

34 % als Schlusszahlung innert 30 Tagen netto

7.6 Bei Verzug: 8 % Verzugszins, Mahngebühr CHF 20.–

7.7 Teilzahlungen innert 10 Tagen, Schlusszahlungen innert 30 Tagen ohne Abzug

8. Normen und Eigentumsvorbehalt

8.1 Es gelten ergänzend die SIA-Normen, insbesondere SIA 118.

8.2 Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma.

8.3 Nach Mahnung kann Lieferung auf Kosten des Auftraggebers entfernt werden.

9. Schiedsgutachten und Gerichtsstand

9.1 Bei fachlichen Differenzen ist das Gutachten eines unabhängigen Experten verbindlich.

9.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Flüelen UR, Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Abweichende AGB sind nicht gültig.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB bestehen.

10.3 Die Firma Algermissen S & S GmbH kann die AGB jederzeit anpassen.

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